Unser Engagement für eine kompetente regulatorische Unterstützung bei Biozidprodukten und Wirkstoffen
CEHTRA verfügt über umfassende Fachkenntnisse im Bereich der Biozidprodukte und Wirkstoffe gemäß der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR).
Unser spezialisiertes Team war an der Erstellung zahlreicher Wirkstoffdossiers, einschließlich Anträgen auf Aufnahme in Anhang I, sowie an zahlreichen Einreichungen von Biozidprodukten im Rahmen der BPR-Verfahren beteiligt. Dazu gehören Unionszulassungen und nationale Zulassungen sowie Produktanträge nach nationalen Verfahren im Rahmen der Übergangsregelungen. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihren Produkten um Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel wie Rodentizide, Insektizide und Repellentien oder um Antifouling-Produkte handelt, bietet CEHTRA umfassende regulatorische Unterstützung über den gesamten Prozess hinweg – von der Erstellung des Dossiers bis zur Zulassung. Unser Ziel ist es, regulatorische Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und unseren Kunden individuell zugeschnittene strategische Beratung anzubieten.
Das außergewöhnliche, mehrsprachige und multidisziplinäre Team von CEHTRA bietet spezialisierte Beratung und unterstützt Unternehmen dabei, die vollständige regulatorische Konformität in verschiedenen Rechtsordnungen sicherzustellen.
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Neuer Wirkstoff
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Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung
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Aufnahme in Anhang I
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Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 95
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Technische Äquivalenz
Biozidprodukte
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Einzelne Biozidprodukte und Biozidproduktfamilien (BPF)
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Unionszulassungen, nationale Zulassungen und vereinfachte Zulassungen
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Gleiches Biozidprodukt
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EU-Mitteilungen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken
Wirkstoffe












